Mai 2024
1. Gültigkeit
Die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für sämtliche Verkaufsverträge und Waren-lieferungen der Firma EVIS AG, Volketswil, im Verkehr mit dem Kunden. Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschliesslich aufgrund nachstehender Bedingungen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Parteien.
2. Bestellungen
Bestellungen werden immer mit Auftragsbestätigungen quittiert. Einwände zum Rechnungsbetrag haben innerhalb von 10 Tagen zu erfolgen. Spätere Reklamationen ziehen eine Aufwandsentschädigung von Fr. 80.00 nach sich.
3. Mietgeräte
Die Mietgeräte mit allen Bestandteilen bleiben Eigentum der EVIS AG
3.1
Das Versichern der Mietgeräte inklusive Zubehör ist Sache des Mieters. Bei abgeholten Mietanlagen haftet der Mieter für die Geräte vom Zeitpunkt des Lagerausganges, bis zum Zeitpunkt des Lagereinganges in Volketswil, in vollem Umfange für alle allfälligen Schäden, wie z.B. durch Witterung, Feuer, Diebstahl, Verlust, Drittpersonen, etc. Bei gelieferten Anlagen haftet der Mieter von der Übergabe bis zum vereinbarten Rückgabetermin. Allfällige Versandkosten werden dem Mieter verrechnet.
3.2
Das Mietverhältnis beginnt zum Auslieferungszeitpunkt und verlängert sich automatisch, bis die vereinbarte Mietdauer abgelaufen ist.
3.3
Das Mietverhältnis kann durch den Mieter mit Einhaltung einer Kündigungsfrist von 12 Monaten jährlich mit eingeschriebenem Brief gekündigt werden.
3.4
Der Kauf des Mietgegenstandes setzt eine schriftliche Kündigung des Mietverhältnisses voraus. Die Kündigungsfrist beträgt 12 Monate. Ein etwaiger Kaufpreis wird zu Beginn des Mietverhältnisses deklariert und ist schriftlich festzuhalten und gilt als Vertragsänderung.
3.5
Nicht retournierte oder beschädigte Geräte werden zum Wiederbeschaffungspreis bzw. zum Wiederherstellungspreis in Rechnung gestellt.
3.6
Jede Art von Änderungen oder Reparaturen an Geräten durch den Mieter sind untersagt. Die entsprechenden Kosten zur Wiederherstellung des Ursprungszustandes werden dem Mieter belastet.
3.7
Schäden an den Geräten, durch unsachgemässe Bedienung, werden dem Mieter in Rechnung gestellt.
3.8
Eventuelle Konzessionen, Urheberrechte und Bewilligungen, sind durch den Mieter zu erwerben.
3.9
Mit der Offerte eines Zahlungssystems (Mietdauer 60 Monate) erhalten sie separat unser Merkblatt „Miete Zahlungssysteme“ zur Unterzeichnung und Retournierung.
4. Lieferfrist
Die Liefertermine werden nach bestem Vermögen eingehalten. Verspätet sich die Lieferung aus Gründen, welche die EVIS AG nicht zu verantworten hat (höhere Gewalt, Einfuhr- oder Transportschwierigkeiten, Verzug von Drittlieferanten, nachträglich vom Besteller verlangte Änderungen usw.), so verschiebt sich der Liefertermin entsprechend. Die Überschreitung der Lieferfrist berechtigt den Besteller nicht zum Rücktritt vom Vertrag, zur Verweigerung der Annahme und oder zur Forderung von Schadenersatz.
5. Lieferpflicht
Wird der EVIS AG die Vertragserfüllung gemäss den in Ziff. 2 genannten Gründen ganz oder teilweise unmöglich, so wird die EVIS AG von der Lieferpflicht befreit.
6. Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware das Lager der EVIS AG verlässt. Alle Sendungen einschliesslich etwaiger Rücksendungen, reisen auf Gefahr des Kunden.
7. Garantie
Die EVIS AG übernimmt für Lieferungen der Eigenprodukte Garantie für einwandfreies Funktionieren während:
– 12 Monate für fabrikneue EVIS-Artikel
– 6 Monate für Software
– 3 Monate für Austauschartikel und Reparaturen
sofern keine Eingriffe durch Dritte vorgenommen und die Ware bestimmungsmässig verwendet wurde. Die Garantieleistungen werden am Domizil der EVIS AG erbracht. Werden sie auf Wunsch des Kunden an dessen Domizil erbracht, so trägt er die dadurch entstehenden Kosten.
Für EVIS fremde Produkte (Handelsprodukte) bietet die EVIS ihren Kunden die gleichen vereinbarten Bestimmungen und Garantieleistungen, die sie von ihren Lieferanten erhält.
8. Mängelrüge
Die Ware muss bei Erhalt geprüft werden. Beanstandungen sind innert 10 Tagen schriftlich begründet zu melden. Bei begründeter Mängelrüge ist die EVIS AG einzig verpflichtet, den für die beanstandete Lieferung bezahlten Betrag zurückzuerstatten oder Ersatz zu liefern. Sämtliche weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz von Schäden jeglicher Art (mit Einschluss von Folgeschäden wie Betriebsverlust und dergleichen) sind ausgeschlossen.
9. Preise
Die EVIS AG ist jederzeit vor der Lieferung der Produkte berechtigt, den Preis entsprechend einer etwaigen Kostensteigerung für die EVIS AG zwischen dem Datum des Vertragsschlusses und der Lieferung anzupassen, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf, unvorhersehbare Kostensteigerungen, aufgrund von Änderungen der Marktpreise des jeweiligen Herstellers, der Kosten für Produkte, Materialien und Rohstoffe, Dienstleistungen, Transport, Arbeit oder Steuern oder andere Angelegenheiten, die ausserhalb der Kontrolle der EVIS AG liegen.
10. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung hat – sofern keine anderslautende schriftliche Vereinbarung vorliegt – innert 30 Tagen ohne Abzug von Skonto und Rabatt in Schweizer Franken zu erfolgen. Werden die vereinbarten Zahlungstermine nicht eingehalten, schuldet der Besteller, ohne besondere Mahnung durch den Lieferanten, vom Zeitpunkt der Fälligkeit an, Verzugszinse in der Höhe von 3% über dem üblichen Bank- Kontokorrentzins. Ein Garantierückbehalt seitens des Kunden ist nicht erlaubt. Mit der 2. Mahnung und jeder folgenden wird eine Mahngebühr von CHF 30.00 belastet. Bei Zahlungsverzug des Bestellers aus einer früheren Lieferung ist die EVIS AG zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet.
11. Transport und Verpackungen
Die Verkaufspreise gelten ab Werk der EVIS AG. Die Ware reist auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Die Verpackung wird, auch wenn sie in Rechnung gestellt wurde, nicht zurückgenommen.
12. Eigentumsvorbehalt
Die von der EVIS AG gelieferten Materialien und Geräte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der EVIS AG. Die EVIS AG ist berechtigt, den Eigentumsvorbehalt im öffentlichen Register eintragen zu lassen.
13. Ausfuhr
Die Ausfuhr der gelieferten Artikel aus der Schweiz ist ohne schriftliche Einwilligung der EVIS AG verboten. Diese Verpflichtung geht auf den Käufer über und ist bei einer allfälligen Weitergabe dem Erwerber zu übertragen. Werden die Produkte ausgeführt, trägt der Kunde die anfallenden Steuern, Zölle, Gebühren, Einfuhr- und Ausfuhrausgaben. Hierfür gelten die, zum Zeitpunkt der Lieferung, gültigen gesetzlichen Steuer- und Abgabensätze.
14. Gerichtsstand
Gerichtsstand für sämtliche Klagen ist CH-8610 Uster. Dieser Vertrag untersteht ausschliesslich dem Schweizerischen Recht.